Nachfolgend erklären wir Ihnen, welche Dokumente eine beglaubigte Übersetzung erfordern:
Jedes Dokument, das bei einer Behörde eingereicht werden muss, benötigt eine beglaubigte Übersetzung.
Im Folgenden stellen wir die gängigsten davon vor:
Bescheinigungen (Geburts-, Sterbe-, medizinische, Heiratsurkunden usw.), akademische Titel, Gerichtsurteile, Verträge, notarielle Urkunden, Patente, Aufenthaltsgenehmigungen, Scheidungspapiere, Adoptionsurkunden usw.
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung, der das Dokument beglaubigt, sodass es rechtlich genau so wie das Originaldokument verwendet werden kann.
Der Übersetzer, der eine beglaubigte Übersetzung anfertigt, muss von einer offiziellen Stelle anerkannt sein; im Falle Spaniens vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit (MAEC).
Eine beglaubigte Übersetzung muss die Unterschrift des beeidigten Übersetzers und den Stempel tragen, der die Rechtsgültigkeit der Übersetzung beweist und die Richtigkeit der Übersetzung bescheinigt.
In Spanien ernennt das MAEC selbst die beeidigten Übersetzer. Dazu müssen sie nach ihrem Abschluss in Übersetzen und Dolmetschen ein strenges Verfahren durchlaufen, bei dem sie eine Sprachprüfung in den von ihnen angebotenen Kombinationen ablegen.
Diese Art von Übersetzung wird normalerweise in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren verlangt, bei denen eine Erklärung oder Beeidigung vor der öffentlichen Verwaltung erforderlich ist.
Wenn wir mit beglaubigten Übersetzungen fortfahren, müssen wir zuerst sicherstellen, dass unser Dokument legal gültig ist, d.h. bestätigen, dass die Unterschriften auf dem Dokument Originale sind. Dazu müssen Sie die Apostille von Den Haag führen, die das Dokument legalisiert.
Um die Apostille von Den Haag für ein nicht spanisches Dokument zu erhalten, muss man sich in Spanien an das Konsulat des jeweiligen Landes wenden, wo man alle notwendigen Informationen erhält. In Spanien ist es möglich, die entsprechenden Dokumente beim Obersten Gerichtshof in Madrid zu beglaubigen und mit einer Apostille zu versehen.
Da sich unser Hauptsitz in Spanien befindet, ist unser beeidigter Übersetzungsdienst auf den spanischen Markt ausgerichtet und aus diesem Grund sind wir auf die Funktionsweise und die Anforderungen des spanischen Systems angewiesen.
Bei BigTranslation arbeiten wir mit einem umfangreichen Netzwerk von hochqualifizierten beeidigten Übersetzern zusammen, um den gesamten Prozess vollständig legal durchführen zu können.
Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, bieten wir Ihnen die beste Option für Ihr Projekt an. Zögern Sie nicht, uns unverbindlich zu kontaktieren.
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