Um die erbrachten Leistungen vergütet zu bekommen, müssen Sie auf der Plattform zunächst die von Ihnen bevorzugte Zahlungsmethode (PayPal oder Banküberweisung) einrichten und anschließend Ihre Rechnungen in Ihrem BigTranslation-Konto hochladen.
Um Rechnungen stellen zu können, müssen zuvor der Kooperationsvertrag und alle darin genannten sowie auf der Plattform geforderten Unterlagen hochgeladen werden. Sobald alle erforderlichen Dokumente vollständig vorliegen, wird die Option zum Hochladen der Rechnung freigeschaltet.
Bei BigTranslation erfolgt die Abrechnung monatlich vom 25. bis zum 25. eines jeden Monats.
Die Rechnung muss jeweils zwischen dem 26. und dem 28. des Monats (einschließlich dieser Tage) auf die Plattform hochgeladen werden.
Das auf der Rechnung angegebene Rechnungsdatum muss der 25. des betreffenden Monats sein, d. h. des Monats, in dem die Rechnung hochgeladen wird.
Wird die Rechnung außerhalb des Abrechnungszeitraums hochgeladen – beispielsweise am 29. des Monats – wird sie der Zahlungsrunde des darauffolgenden Monats zugeordnet.
BigTranslation nimmt die Zahlung per Banküberweisung oder PayPal zwischen dem fünften und zehnten Werktag nach dem 28. eines jeden Monats vor.
Sollten Sie weitere Informationen zu administrativen Fragen benötigen, können Sie sich per E-Mail an die Verwaltungsabteilung unter admin@bigtranslation.com wenden.
Ja, unsere Übersetzer müssen den Betrag für die im jeweiligen Monat erbrachten Leistungen monatlich in Rechnung stellen. Wie viel Sie jeden Monat verdient haben, können Sie im Zahlungsprotokoll auf der Plattform einsehen. Dieser Betrag kann nicht auf Folgemonate übertragen oder angesammelt werden.
Beträge, die nicht innerhalb eines Monats in Rechnung gestellt werden, werden in der Regel – von Ausnahmen abgesehen – nicht an den Übersetzer ausgezahlt.
Die einzige Ausnahme betrifft Übersetzer mit Sitz außerhalb der Europäischen Union, die Überweisungsgebühren zahlen müssen. In diesem Fall kann auf der Plattform ein Betrag von bis zu 50 Euro angesammelt werden, bevor die Leistungen in Rechnung gestellt werden.
Unabhängig davon ist es aufgrund unseres Systems zwingend erforderlich, jeden Monat nur eine Rechnung hochzuladen, auch wenn sich ein Gesamtbetrag ansammelt.
Wenn ein Übersetzer eine Zahlung per Überweisung auf ein Konto außerhalb der Europäischen Union wünscht, trägt er die anfallenden Bankgebühren selbst.
Ja, um Rechnungen ausstellen zu können, müssen Sie entweder als Selbstständiger registriert sein oder als Unternehmen auftreten, das dazu berechtigt ist. Dabei ist die steuerrechtliche Gesetzgebung des Landes, in dem Sie ansässig sind, einzuhalten, damit eine gültige Rechnung ausgestellt werden kann.
Wir benötigen Unterlagen, die belegen, dass Sie als Selbstständiger registriert sind und Ihren steuerlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen nachkommen. Im Falle eines Unternehmens benötigen wir die entsprechenden steuerlichen Unternehmensunterlagen, jeweils gemäß der Gesetzgebung des Landes, in dem Sie ansässig sind.
Außerhalb Spaniens, jedoch innerhalb der Europäischen Union, kann in der Regel eine VIES- bzw. VAT-Nummer für die innergemeinschaftliche Rechnungsstellung beantragt werden. Dies variiert jedoch je nach Land.
Für Länder außerhalb der Europäischen Union ist die entsprechende Dokumentation erforderlich, die vom steuerlichen Ansässigkeitsstaat ausgestellt wird, von dem aus Sie abrechnen.
Wenn Sie Fragen haben, empfehlen wir Ihnen, diese vor Vertragsunterzeichnung oder Projektbeginn mit Ihrem Steuer- oder Finanzberater zu klären.
Grundsätzlich sollten Sie keine Rechnungen ausstellen können, wenn Sie nicht als Selbstständiger registriert sind.
Eine Ausnahme besteht nur, wenn Sie sich in einer steuerlichen Ausnahmesituation befinden, beispielsweise, weil dies gemäß der Gesetzgebung Ihres Wohnsitzlandes nicht erforderlich ist. In diesem Fall benötigen wir ein Dokument oder eine Kopie der entsprechenden Vorschrift, aus der hervorgeht, dass in Ihrem Land keine Registrierung als Selbstständiger erforderlich ist.
Falls Sie keine VIES- bzw. VAT-Nummer besitzen oder nicht als Selbstständiger registriert sind, weil Sie den Mindestumsatz in Ihrem Land nicht erreichen oder weil andere gesetzliche Regelungen gelten, benötigen wir ein Dokument, das bestätigt, dass dies nach der Gesetzgebung des betreffenden Landes nicht erforderlich ist.
Wir empfehlen Ihnen, eventuelle Fragen vor Vertragsunterzeichnung oder Projektbeginn mit Ihrem Steuer- oder Finanzberater zu klären.
Überprüfen Sie zunächst sorgfältig Ihre Rechnung, um sicherzustellen, dass alle relevanten Angaben korrekt enthalten sind. Achten Sie dabei beispielsweise auf die folgenden Punkte:
Betrag, Rechnungsdatum, Rechnungsnummer, usw.
Sollten Änderungen oder Korrekturen an der Rechnung erforderlich sein, werden wir Sie per E-Mail kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass wir jeden Monat eine große Anzahl von Rechnungen erhalten. Eine fehlerhafte Rechnung kann den Zahlungsprozess daher verzögern oder sogar stoppen.
Wenn Ihre Rechnung korrekt und vollständig ist, laden Sie sie im Bereich „Payments“ der Plattform hoch. Wenn der Status Ihrer Zahlung „Requested“ lautet, bedeutet dies, dass die Verwaltungsabteilung Ihre Rechnung erhalten hat und sie in der entsprechenden Zahlungsrunde verarbeitet wird.
Sofern Sie keine E-Mail mit Korrekturanforderungen erhalten, ist alles in Ordnung und die Zahlung wird bearbeitet – dies bedeutet jedoch nicht, dass der Betrag bereits auf Ihrem Konto eingegangen ist.
Beispiel:
Bitte beachten Sie außerdem, dass die Zahlung bis zu zehn Werktage nach dem Abrechnungszeitraum dauern kann und anschließend noch einige Tage vergehen können, bis die Überweisung auf Ihrem Konto erscheint.
Kontaktieren Sie uns bitte nur, wenn die Rechnung als bezahlt angezeigt wird, Sie den Betrag jedoch bis etwa zum 20. des Folgemonats noch nicht auf Ihrem Konto erhalten haben.
Wir hoffen, dass diese Informationen hilfreich sind.
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