Eine beglaubigte Übersetzung ist für Dokumente erforderlich, die bei amtlichen Stellen, Gerichten oder Bildungseinrichtungen eingereicht werden.
Die beglaubigte Übersetzung erfordert den Stempel und die Unterschrift eines vereidigten Übersetzers, einer vom Außenministerium akkreditierten Fachperson, um zu bestätigen, dass der übersetzte Inhalt den Inhalt des Originals widerspiegelt und dieselbe Gültigkeit hat.
Vielleicht ist das eine der am häufigsten genannten Fragen: Warum kann ich keine einfache Übersetzung verwenden? Oder warum fragen sie mich nach einer beglaubigten Übersetzung?
Beglaubigte Übersetzungen dienen dem Zweck, Teil eines Verwaltungs- oder Gerichtsverfahrens zu sein und besitzen die gleiche Gültigkeit wie das Originaldokument, das von einer amtlichen Stelle ausgestellt wurde. Deswegen handelt es sich hierbei um eine originalgetreue Übersetzung, ohne Auslassungen oder Stiländerungen seitens des Übersetzers.
Dies sind einige der Dokument-Typen, die einer beglaubigten Übersetzung bedürfen:
Der Stempel einer beglaubigten Übersetzung hat keine Gültigkeitsdauer und kein Ablaufdatum.
Kann ich für eine einfache Übersetzung bezahlen und nur den Stempel und die Unterschrift des vereidigten Übersetzers bezahlen?
Nein. Die beglaubigte Übersetzung muss von einem vom Außenministerium zugelassenen Übersetzer angefertigt werden, um die eigene Übersetzung abstempeln und unterzeichnen zu können und die Verantwortung für den übersetzten Inhalt zu übernehmen.
Die einmalige Legalisation oder Apostille ist ein Verwaltungsakt, der die Echtheit und Gültigkeit einer ausländischen öffentlichen Urkunde bescheinigt. Mit diesem Verfahren wird die Eigenschaft der Beamten oder diplomatischen Vertreter und die Echtheit der darin enthaltenen Unterschrift überprüft.
Dieses Verfahren beschränkt sich auf die Anerkennung und den Nachweis der im Dokument enthaltenen Unterschrift und impliziert daher keine Verantwortung für den Inhalt oder die spätere Bestimmung des Dokuments.
Die Apostille wird vom Legalisationsdienst des Außenministeriums angefordert.
Bei BigTranslation arbeiten wir für beglaubigte Übersetzungen mit Fachpersonal, das von und nach Spanisch übersetzt.
In Spanien ist es für einen vereidigten Übersetzer erforderlich, eine Prüfung zu bestehen, die jährlich vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit einberufen wird. Um an dieser Prüfung teilnehmen zu können, muss man über einen anerkannten Bachelor-, Diplom- oder anerkannten ausländischen Hochschulabschluss verfügen und die spanische Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums besitzen.
Die Unterlagen sind vorzugsweise als PDF einzureichen. Alle Inhalte eines Dokuments, die durch die Qualität des Bildes oder des Scans nicht lesbar sind, werden als „[Nicht lesbar]“ angegeben.
Ob eine physische Kopie erforderlich ist, hängt von der Empfangsstelle der beglaubigten Übersetzung ab. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Notwendigkeit der Einreichung einer physischen Kopie zu prüfen.
Das Originaldokument wird bei der Übergabe der beglaubigten Übersetzung beigefügt. Dies ist notwendig, da die Übersetzung auf den gesamten Inhalt und die Struktur des Originaldokuments verweist.
So lange wie möglich im Voraus. Die beglaubigte Übersetzung ist ein komplexer Übersetzungsprozess und wenn eine physische Kopie benötigt wird, ist die Versandzeit zu berücksichtigen.
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